Hinweis: Unsere eigene Besamungsstation mit nationaler Zulassung befindet sich aktuell im Aufbau, die behördliche Zulassung ist beantragt. Wir hoffen, den Betrieb der Station am 01.04.2023 aufnehmen zu können und unsere Hengste Colanyc, Caleb und Classic Deluxe dann innerhalb von Deutschland über Frisch-/Versandsperma anbieten zu können.
§ 1 Zweck
Die Deckstation stellt die durch Veröffentlichung auf ihrer Internetseite www.sportschecken.de namentlich genannten Beschäler zur Bedeckung auf und behält sich in diesem Zusammenhang auch Änderungen in der laufenden Saison vor. Bei Inanspruchnahme eines Hengstes der Deckstation sind die nachstehend aufgeführten Bedingungen für den Stutenbesitzer bindend.
§ 1 Leistung der Deckstation
Leistung der Deckstation ist die Bereitstellung der auf der Internetseite www.sportschecken.de veröffentlichten Hengste in der laufenden Decksaison für die Bedeckung von Stuten. Die Deckstation übernimmt keinerlei Gewähr dafür, daß die vorgenannten Leistungen zur Befruchtung der jeweiligen Stute führen. Ebenso haftet sie nicht, wenn der Deckeinsatz eines Hengstes infolge höherer Gewalt oder wegen Krankheit nicht möglich ist. Ein Erlaß bzw. eine Minderung des vor dem ersten Sprung fälligen Deckgeldes kann vom Stutenbesitzer nicht beansprucht werden, wenn die Stute nicht tragend wird oder vor der Geburt eines aus der Bedeckung zu erwartenden Fohlens eingeht, verunglückt oder anderweitig zuchtuntauglich wird. Entsprechendes gilt auch für die sonstigen im Zusammenhang mit der Bedeckung entstandenen Kosten. Auf Wunsch und nach Absprache kann Ihre Stute bei uns besamt werden (bitte fragen Sie hierzu separat an).
§ 3 Kosten
Für die Inanspruchnahme der Hengste wird jeweils ein Deckgeld erhoben. Kosten für das Unterstellen von Stuten auf der Deckstation werden gesondert berechnet. Bitte melden Sie hierfür Ihre Stute frühzeitig an, da nur eine begrenzte Anzahl an Gastboxen zur Verfügung steht.
a) Die Decktaxe 2023 (Splitting!) für den Hengst Colanyc (verfügbar voraussichtlich 01.04.-31.07.2023 in Deutschland über Frisch-/Versandsperma, Besamungsstation Etgersleben sowie jederzeit EU-weit über Tiefgefriersperma) beträgt:
950,00 EUR für einfarbige Stuten und für gescheckte Nicht-Warmblut-Stuten => Besamungstaxe 500 EUR, Trächtigkeitstaxe (01.10.2023) 450 EUR
1.500,00 EUR für mischerbige/heterozygote (bezogen auf das Tobiano-Gen) Wamblut-Scheckstuten => Besamungstaxe 900 EUR, Trächtigkeitstaxe (01.10.2023) 600 EUR
400 EUR pro Dosis TG (je 4 straws) für einfarbige Stuten und für gescheckte Nicht-Warmblutstuten bzw. 800 EUR pro Dosis TG für mischerbige Tobiano-Warmblut-Scheckstuten in Deutschland zzgl. Kosten für Transport und Begleitpapiere; Rabatt bei Bestellung mehrerer Portionen auf Anfrage!
b) Die Decktaxe 2023 (Splitting!) für den Hengst Classic Deluxe (verfügbar voraussichtlich vom 01.05.-31.07.2023 in Deutschland über Frisch-/Versandsperma, Besamungsstation Etgersleben) beträgt:
950,00 EUR für einfarbige Stuten und für gescheckte Nicht-Warmblut-Stuten => Besamungstaxe 500 EUR, Trächtigkeitstaxe (01.10.2023) 450 EUR
1.500,00 EUR für mischerbige/heterozygote (bezogen auf das Tobiano-Gen) Warmblut-Scheckstuten => Besamungstaxe 900 EUR, Trächtigkeitstaxe (01.10.2023) 600 EUR
c) Die Decktaxe 2023 (Splitting!) für den reinerbigen Hengst Caleb (verfügbar voraussichtlich vom 01.04.-31.07.2023 in Deutschland über Frisch-/Versandsperma, Besamungsstation Etgersleben) beträgt:
1.000,00 EUR für einfarbige Stuten und gescheckte Nicht-Warmblut-Stuten incl. FARBGARANTIE für ein Tobiano-geschecktes Fohlen!!! => Besamungstaxe 500 EUR, Trächtigkeitstaxe (01.10.2023) 500 EUR
Bitte nehmen Sie frühzeitig mit uns Kontakt auf, wenn Sie Ihre Stute von einem unserer Hengste besamen möchten (Yvonne Cybulla, Tel. 0177/8140272, e-Mail: info@sportschecken.de). Die Besamungstaxe ist jeweils vor Versand der 1. Sperma-Portion fällig, Kunden mit Wohnsitz im Ausland zahlen die gesamte Decktaxe vorab/Rückerstattung der Trächtigkeitstaxe bei Nachweis der Nicht-Trächtigkeit der Stute bis zum 30.09.2023.
Reinerbige/homozygote Warmblut-Scheckstuten (bezogen auf das Tobiano-Gen) bzw. bei Caleb auch mischerbige/heterozygote Tobiano-Warmblut-Scheckstuten sind von einer Bedeckung grundsätzlich ausgeschlossen. Für alle Warmblut-Scheckstuten mit zwei gescheckten Elternteilen ist das schriftliche Ergebnis des DNA-Tests auf Reinerbigkeit (bezogen auf das Tobiano-Gen) vor der ersten Bedeckung vorzulegen und damit die Mischerbigkeit nachzuweisen.
Rabatte (gelten für alle Hengste):
In der Decksaison 2023 werden Stutenbesitzern verschiedene Preisnachlässe (pro Stute jeweils nur ein/jeweils der höchste Preisnachlaß) gewährt. Die Berücksichtigung der Preisnachlässe ist nur möglich, wenn die Stute die Voraussetzungen für die Rabattregelung zum Zeitpunkt der Bedeckung bereits erfüllt und der Stutenbesitzer der Deckstation die entsprechenden Nachweise vor der ersten Bedeckung vorgelegt hat.
Alle Preise verstehen sich incl. der aktuell geltenden Mehrwertsteuer i.H.v. 7%.
Die Deckstation behält sich Änderungen vor. Diese werden auf der Homepage www.sportschecken.de bekannt gegeben.
§ 4 Decksaison 2023/verfügbare Hengste
Colanyc (Cadeau Noir/Hann. X Samenco K/Ilasso) ist EU-weit über TG-Sperma sowie voraussichtlich ab 01.04.2023 innerhalb von Deutschland über Frisch-/Versandsperma verfügbar! Der Hengst ist im Hengstbuch I „Deutsches Pferd“ des ZfdP eingetragen, weitere Verbände auf Anfrage.
Classic Deluxe (Cadeau Noir/Hann. X Blickpunkt/Samico F) ist voraussichtlich ab dem 01.05.2023 über Frisch-/Versandsperma in Deutschland (Besamungsstation Etgersleben) verfügbar! Der Hengst ist im Hengstbuch I „Deutsches Pferd“ des ZfdP eingetragen, weitere Verbände auf Anfrage.
Caleb (Colanyc X Ringo/Trak.) ist voraussichtlich ab dem 01.04.2023 über Frisch-/Versandsperma in Deutschland (Besamungsstation Etgersleben) verfügbar! Der Hengst ist im Hengstbuch I „Deutsches Pferd“ des ZfdP eingetragen, weitere Verbände auf Anfrage (über Einzeldeckgenehmigung).
§ 5 Zuchthygiene
Zur Bedeckung sind ohne besondere tierärztliche Untersuchung zugelassen:
Zur Bedeckung sind folgende Stuten nur nach vorheriger tierärztlicher Untersuchung (Tupferprobe mit negativem Ergebnis) zugelassen:
Zur Bedeckung werden Stuten nicht zugelassen:
Vor Erstbesamung sind vorzulegen:
§ 6 Sperma-Bestellungen
Da wir die Besamungsstation als Nebenerwerbsbetrieb betreiben und unsere Hengste nicht täglich abgesamt werden sollen, bitten wir, Sperma-Bestellungen möglichst frühzeitig anzukündigen und uns den Versandauftrag (overnight-Lieferung) bis spätestens 09.30 Uhr am Versand-Tag, sofern möglich schon 1 Tag vorher, zukommen zu lassen. Der Versand ist mit Ausnahme von Sonn- und Feiertagen während der Decksaison täglich möglich. Sollten Sie an den versandfreien Tagen Sperma benötigen, können Sie das nach Absprache gern bei uns abholen kommen. Wir sind jederzeit erreichbar per e-Mail (info@sportschecken.de, Handy 0177/8140272 oder auch WhatsApp). Ein Bestellformular werden wir nach Erhalt der Zulassung für unsere Station auf unserer Internetseite hinterlegen. Bitte senden Sie uns in jedem Falle eine Kopie des Abstammungsnachweises, den Deckschein bzw. eine Info., bei welchem Zuchtverband das Fohlen später eingetragen werden soll sowie (bei 2 gescheckten Elterntieren und gescheckter Stute) auch das Ergebnis des DNA-Tests auf Reinerbigkeit/Tobiano Ihrer Stute. Der erstmalige Versand erfolgt erst nach Eingang der Besamungstaxe (bei Kunden mit Sitz im Ausland: der gesamten Decktaxe) auf unserem Konto.
§ 7 Deckbeschränkungen
Die Deckstation ist berechtigt, Beschränkungen hinsichtlich der den einzelnen Beschälern zuzuführenden Stuten zu treffen. Diese werden auf der Homepage www.sportschecken.de veröffentlicht sind vom Stutenbesitzer zu beachten. Die Deckstation behält sich Änderungen vor.
§ 8 Geburtsbestätigung
Die Geburt eines Fohlens ist durch den Stutenbesitzer beim zuständigen Pferdezuchtverband mittels Abfohlmeldung anzuzeigen.
§ 9 Haftung
Die Deckstation haftet nicht für Schäden und Verletzungen an Stuten, ihren Besitzern oder deren Beauftragten, die durch den Beschäler beim Deckakt oder sonstige mit der Bedeckung oder Unterbringung der Stute im Zusammenhang stehende Tätigkeiten entstehen. Die Deckstation haftet ebenfalls nicht für etwaige auf die Stuten übertragene Krankheiten und daraus entstehende Folgen. Insbesondere wird jede Ersatzpflicht aus § 833 BGB und jede Haftung der Deckstation für fahrlässiges Verhalten der Deckstation und sonstiger Personen, die im Rahmen des Deckaktes bzw. der Betreuung der Stuten tätig werden (§ 278 , 833 usw. BGB), ausgeschlossen. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Etgersleben.
Etgersleben, 21.02.2023
Yvonne Cybulla